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Umgangspflegschaft -
Unterstützung bei der Umsetzung von Umgangsregelungen

Wenn Kinder nach einer Trennung oder aus anderen Gründen nicht bei beiden Elternteilen leben und es Schwierigkeiten bei der Umgangsregelung gibt, kann das Familiengericht eine Umgangspflegschaft anordnen. Dabei steht das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt. Die Umgangspflegschaft sorgt dafür, dass der Kontakt zwischen dem Kind und einem Elternteil oder anderen Bezugspersonen regelmäßig und in einer stabilen, sicheren Umgebung stattfindet.

Was ist eine Umgangspflegschaft?

Eine Umgangspflegschaft wird vom Gericht bestellt, wenn es zu Konflikten oder Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Umgangsregelungen kommt. Der Umgangspfleger oder die Umgangspflegerin agiert als neutrale Person und stellt sicher, dass die gerichtlich festgelegten Umgangszeiten eingehalten werden. Dies kann in Fällen von Trennungskonflikten zwischen den Eltern geschehen, aber auch, wenn Kinder in Pflegefamilien oder Heimen leben und Kontakt zu ihren leiblichen Eltern, Großeltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen haben.

Die Aufgaben der Umgangspflegschaft

Umgangsregelungen umsetzen

Der oder die UmgangspflegerIn unterstützt alle Beteiligten dabei, die gerichtlich festgelegten Umgangszeiten umzusetzen. Dies kann die Organisation und Durchführung des Kontakts zwischen dem Kind und einem Elternteil oder einer anderen wichtigen Bezugsperson sein.

Vermittlung zwischen den Beteiligten

Als neutrale Person vermittelt der oder die UmgangspflegerIn zwischen allen Beteiligten, um Konflikte zu vermeiden und dem Kind ein stressfreies Umfeld zu bieten.

Begleitung des Umgangs

In einigen Fällen wird der Umgang zwischen dem Kind und der betreffenden Person begleitet. Dies kann nötig sein, wenn der Kontakt konfliktbeladen ist oder das Kind den Umgang verweigert.

Beratung und Unterstützung

Der oder die UmgangspflegeIn steht allen Beteiligten beratend zur Seite, insbesondere wenn es um die Umgangsgestaltung oder die praktische Umsetzung der Regelungen geht.

Wann wird eine Umgangspflegschaft angeordnet?

Eine Umgangspflegschaft wird vom Gericht angeordnet, wenn die Beteiligten sich nicht auf eine Umgangsregelung einigen können oder wenn der Umgang problematisch ist. Typische Situationen, in denen eine Umgangspflegschaft bestellt wird, sind:

  • Umgangsverweigerung: Wenn ein Elternteil den Umgang blockiert oder das Kind den Kontakt zu einem Elternteil ablehnt.

  • Wiederanbahnung von Kontakt: Wenn der Kontakt zwischen dem Kind und einem Elternteil, Großeltern oder anderen wichtigen Personen abgebrochen ist und wiederhergestellt werden muss.

  • Kinder in Pflegefamilien oder Heimen: Wenn ein Kind nicht bei den leiblichen Eltern lebt und der Kontakt zu den Eltern oder anderen Familienmitgliedern begleitet werden soll, um eine sichere und stabile Umgebung zu gewährleisten.

  • Schutz des Kindes: Wenn der Umgang in einer geschützten Umgebung stattfinden muss, z. B. bei Verdacht auf Missbrauch oder Gewalt, sorgt der oder die Umgangspflegerdafür, dass der Kontakt sicher und angemessen verläuft.

Kontaktaufnahme

Wenn ein:e Mitarbeiter:in der Praxis in Ihrem familiengerichtlichen Verfahren als UmgangspflegerIn eingesetzt wurde und Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

​Sollten Sie Klärungen oder ein persönliches Gespräch wünschen, können Sie bereits jetzt einen Termin mit vereinbaren. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um gemeinsam im besten Interesse Ihres Kindes zu handeln und die nächsten Schritte zu besprechen.

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